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Die avj (Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen) als Lobbyverband hat mit einer Pressemitteilung ein gemeinsames Label gelauncht, um sich damit von KI-Slop abzugrenzen. Das Label soll sichtbar machen, dass „Texte, Illustrationen und Gestaltung von Menschen geschaffen und die Bücher in den Verlagen redaktionell geprüft werden. Genau das steht so in Kurzform auch im Icon, „Von Menschen – geschrieben – gestaltet – geprüft“.

Am Ende von Seite 2 taucht auf, dass „das Label ausdrücklich nicht den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Verlagen, beispielweise zur Unterstützung von Prozessen, Analysen oder Recherchen“ verbiete. Klingt auf den ersten Blick unterstützenswert und nach einer ausgewogenen und differenzierten Bewertung einer neuen Technologie. Aber so einfach ist es leider nicht.

Als erstes fällt auf, dass sich von über 90 Mitgliedsverlagen nur 18 dazu bekennen. Immerhin sind große Verlagshäuser dabei wie Arena, dtv und die Kinder- und Jugendbuchverlage der Penguin Random Haouse Verlagsgruppe. Interessant, weil dtv ein KI-generiertes Cover zu „Downhill Dreams“ von Nadine Schojer nach deutlicher Kritik austauschen musste – was zumindest eine temporäre Offenheit für einen KI-Einsatz bei der Cover-Gestaltung erkennen ließ. Zum anderen, weil die Penguin Random House Verlagsgruppe Klage gegen OpenAI eingereicht hat wegen Urheberechtsverletzungen gegenüber Ingo Siegner und dem kleinen Drachen Kokosnuss. Nicht dabei ist hingegen Carlsen, die mit ihrem Autor Marc-Uwe Kling in einem gleich gelagerten Fall ebenfalls gegen OpenAI klagen, wg. des Neinhorns. Okay. Aber auch weitere 71 andere Kinderbuchverlage sind nicht dabei. Was nicht heißen soll, dass dort mit KI Bücher gemacht werden.

Aber schon jetzt toben hitzig geführte Diskussionen. Ein Aufschrei ging durchs Feuilleton, als Literaturnobelpreisträgerin Olga Tokarczuk bei einem öffentlichen Auftritt sagte, dass sie verwende KI als Hilfe bei der Arbeit. Und beim Prix Goncourt steht der veröffentlichte Roman „C’était ça ou mourir“ von Thélyson Orélien unter KI-Verdacht und wurde von der Auswahlliste gestrichen.

Ein Siegel wie das der avj legt die Verantwortung sichtbar in die Hände der Verlage. Ein Risiko. Denn je besser die KI wird, umso schwerer wird es, den KI-Einsatz nachzuweisen. Das muss im Prinzip vor Veröffentlichung rechtssicher geklärt sein, wenn das Siegel im Buch zu finden ist. Mit eidesstattlichen Erklärungen der Urheber:innen vorab? Wie sollen die aussehen?

Und wo verläuft die „Brandmauer?“ Dürfen die Urheber:innen, wie die Verlage, KI in „Prozessen, Analysen oder Recherchen“ verwenden? Und welcher Einfluss ist noch erlaubt? Was ist mit dem Einsatz von KI bei der Übersetzung, in ähnlich definierter Weise als Tool, nicht als Übersetzungspartner? Und kaum ein Illustrationstool kommt mittlerweile KI-frei daher, wenn es um Freistellen, generatives Ergänzen usw. geht. Denn KI ist nicht nur selbst Urheberin, sondern längst schon Arbeitsmittel, Hilfe, Powertool.

Und eine letztes: So profan, wie genannt, ist der Einsatz von KI in den Verlagen selbst auch nicht, gerade im Bereich Marketing und PR. Der Pressetext, das Posting, das geht fix mit KI und fixer mit KI-Agenten, die diese Aufgaben autark übernehmen. Wenn sie denn Zugang zu den Werken haben, wenn auch nur in einem geschlossenen System. Diese Seite so strikt von der Seite der Urheber:innen zu trennen, wirkt ebenfalls starr und wenig realtitätsnah.

Von daher: Ja, es braucht ein Bewusstsein, welchen Schrott KI gerade im Kinderbuch erzeugt. Ein Sichtbarmachen, dass es Schrott ist. Ob dagegen eine Wagenburg des Wahren, Schönen, Guten, Menschengemachten der richtige Weg ist, wird sich zeigen.